Die Vorzüge von einem guten Apartment

In den großen Städten und Metropolen ist der Wohnraum oft knapp und teuer. Verzweifeln muss man dennoch nicht, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten ein angenehmes zu Hause ausfindig zu machen. Wichtig sind vor allem ein geeigneter Plan und die richtigen Unterlagen.

Was für eine Anmietung relevant ist

Vermieter solcher kleinen Zimmer wie die Tirol Real Estate benötigen von ihren potenziellen Interessenten vor allem geeignete Unterlagen und Nachweise. Zunächst spielt das monatliche Gehalt eine ganz besonders wichtige Rolle, denn ohne regelmäßige und vor allem ausreichende Einnahmen wird das Zimmer nicht finanziert werden können. Das Gehalt lässt sich vor allem durch die letzten 3 Gehaltszettel nachweisen. Beginnt man gerade eine neue Arbeit, kann der Arbeitsvertrag ein geeigneter Nachweis sein, welcher in der Regel die genaue Bezahlung des Arbeitnehmers beinhaltet. Studenten ohne Einkommen oder mit unregelmäßigen, gering bezahlten Nebenbeschäftigungen haben es deutlich schwerer ein geeignetes Apartment zu erhalten. Für Abhilfe kann hier eine Bürgschaft der Eltern sorgen. Und was tut man als Selbstständiger? Hier hat man nicht unbedingt Gehaltsnachweise oder einen festen Vertrag in der Hand. Hilfreich sind hier vollem der letzte Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung.

Ein Apartment am Stadtrand

Der Preis eines Zimmers oder einer kleinen Wohnung wird ganz maßgeblich auch durch die konkrete Lage beeinflusst. Muss es denn immer unbedingt die beste Innenstadtlage sein? Falls nicht, hat man am Rand der Stadt oft wesentlich bessere Karten. Die Zimmer sind hier wesentlich günstiger und oft auch in einem vernünftigen Zustand. Wer ein Auto besitzt oder etwas längere Wege mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Ordnung findet, wird eventuell keinen Nachteil verspüren.

Die Übergabe und Rückgabe des Zimmers

Wird ein Apartmentzimmer an einen Mieter übergeben, sollte mittels Protokoll auch der aktuelle Zustand verschriftlicht werden. Hierzu zählen vor allem eventuelle Schäden oder der Zustand von Türen, Wänden und Bodenbelägen. Dieses Protokoll kann dann auch bei einer Rückgabe des Apartments herangezogen werden. Waren Schäden bereits beim Einzug ersichtlich und wurden in das Protokoll eingetragen, muss der Mieter beim Auszug auch nicht für den Schaden aufkommen. Bestimmte Mängel müssen jedoch ohnehin akzeptiert werden. Hier geht es insbesondere um solche Mängel, die als normaler Verschleiß angenommen werden können. Eine Toilette, ein Fußboden oder auch ein Waschbecken können über viele Jahre deutliche Gebrauchsspuren durch die Nutzung erhalten. Dennoch muss der Mieter die ihm überlassene Mietsache immer pfleglich behandeln. Massive Schäden an sanitären Anlagen oder Brandlöcher im Laminat gehören in diesem Zusammenhang nicht zu einer normalen Abnutzung und müssen im Ernstfall auch vom Mieter beseitigt werden. Bevor ein solches Zimmer an den Vermieter übergeben wird, ist eine sogenannte Vorabnahme sinnvoll, um über eventuelle Mängel noch einmal zu sprechen.


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